Mit der Zustimmung zu gegenständlichen Teilnahmebedingungen durch das aktive Setzen eines Häkchen sowie der Bekanntgabe der Mailadresse akzeptieren Sie gegenständliche Gewinnspielbedingungen.
1. Gewinnspiel „Tickets Feldtag Wieselburg 2025“ des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
1.1 Das Gewinnspiel „Tickets Feldtag Wieselburg 2025“ wird von der Plattform www.landwirtschaft.at umgesetzt und durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft veranstaltet.
1.2 Das Gewinnspiel startet am 05. Mai 2025. Teilnahmeschluss ist der 15. Mai 2025 um 24:00 Uhr.
1.3 Die Teilnahme ist kostenlos, freiwillig und mit keiner Kaufverpflichtung verbunden.
1.4 Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Meta Platforms, Inc. und wird in keiner Weise von diesem gesponsert, unterstützt oder organisiert. Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Meta Platforms, Inc., sondern das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft.
1.5 Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Gewinnspiel stellen Meta Platforms, Inc. von jeglicher Haftung in Zusammenhang mit dem Gewinnspiel frei.
1.6 Eine Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt ausschließlich nach Maßgabe und auf Grundlage dieser Teilnahmebedingungen. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert die teilnehmende Person diese Teilnahmebedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Facebook Ireland Limited.
2. Teilnahme
2.1 Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die sich auf https://www.landwirtschaft.at/tickets-wieselburg/ mit ihrer Mailadresse eingetragen und den gegenständlichen Teilnahmebedingungen durch aktives Setzen des entsprechenden Häkchens zugestimmt haben. Pro übermitteltem Formular (E-Mail-Adresse) und pro Haushalt (selbe Postanschrift) kann nur einmal am Gewinnspiel teilgenommen werden. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, die im selben Kalenderjahr bereits ein vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft veranstaltetes Gewinnspiel gewonnen haben sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft und deren Verwandte. Im Zweifel hat die teilnehmende Person ihre Teilnahmeberechtigung nachzuweisen.
2.2 Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen beziehungsweise bei absichtlichen oder unabsichtlichen Falschangaben bezüglich der Teilnahme- oder Gewinnvoraussetzungen behält sich das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft das Recht vor, entsprechende Personen vom Gewinnspiel auszuschließen. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
2.3 Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die teilnehmenden Personen ausdrücklich damit einverstanden, dass ihre Namen sowie die hochgeladenen Fotos auf Facebook, Instagram und anderen sozialen Medien sowie generell für Presse- und PR-Zwecke vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft veröffentlicht werden dürfen.
3. Gewinnspielaufgabe
3.1 Für eine Teilnahme am Gewinnspiel muss sich die teilnehmende Person bis zum 15. Mai 2025 selbst auf https://www.landwirtschaft.at/tickets-wieselburg/ mit ihrer Mailadresse eingetragen haben. Das richtige und vollständige Ausfüllen des vorgesehenen Formulars (Angabe der Mailadresse sowie in jedem Fall Zustimmung zu den gegenständlichen Teilnahmebedingungen) ist Grundvoraussetzung.
3.2 Pro Mailadresse kann nur einmal am Gewinnspiel teilgenommen werden. Dementsprechend werden mittels derselben Mailadresse mehrfach durchgeführte Teilnahmen bei der Gewinnermittlung gemäß 4. nur einmal berücksichtigt.
3.3 Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich (vgl. 1.2).
3.4 Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft trifft keine Gewähr oder Haftung für entgangene Gewinnchancen.
4. Gewinnermittlung
4.1 Von allen gegenständlichen Teilnahmebedingungen entsprechenden Teilnahmen werden fünf Gewinnerinnen und Gewinner nach dem Zufallsprinzip unter Ausschluss der Öffentlichkeit ermittelt. Sie erhalten einen Gewinn, sofern sie die gegenständlichen Teilnahmebedingungen einhalten.
4.2 Die Gewinnerinnen und Gewinner werden am 16.05. per E-Mail vom team@landwirtschaft.at benachrichtigt und gegebenenfalls auf der Facebook- und oder Instagram Seite des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft veröffentlicht. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass ihre Namen auf diesen Kanälen veröffentlicht werden dürfen.
4.3 Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ersatzlos, wenn die Kontaktierung nicht bis 19.05. erfolgreich ist. Für eine erfolgreiche Gewinnannahme muss diese dem team@landwirtschaft.at ab Erhalt der Gewinnverständigung schriftlich bestätigt werden. Ist in diesem ersten Schritt die Gewinnerinnen- bzw. Gewinnerverständigung nicht erfolgreich, rücken weitere Personen, die nach dem Zufallsprinzip unter Ausschluss der Öffentlichkeit ermittelt wurden, nach, wobei dann jene Person den Gewinn erhalten, die als erstes auf das entsprechende Mail des team@landwirtschaft.at reagieren (first come, first serve-Prinzip).
4.4 Die erhobenen Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden zur Abwicklung des Gewinnspiels verwendet und gemäß den Bestimmungen zum Datenschutz via Newsletter am Laufenden gehalten. Eine Weitergabe von Daten an Dritte findet in keinem Fall statt. Die Einwilligung zur Nutzung der personenbezogenen Daten kann jederzeit durch eine E-Mail an team@landwirtschaft.at widerrufen werden. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist die teilnehmende Person verantwortlich.
5. Preise
5.1 Gemäß 4.1 gewinnen fünf Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nach dem Zufallsprinzip ausgelost werden, jeweils 2 Eintrittskarten für den Feldtag auf der Wieselburger Fachmesse für Land-Forst-Jagd am 23. Mai 2025 im Wert von insgesamt 120,-- Euro. Um den Gewinn annehmen zu können, müssen die Voraussetzungen gemäß 4.3 erfüllt sein. Der Gewinn wird per Mail übermittelt.
5.2 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barablöse, jegliche Arten des Umtausches oder Alternativen zum angebotenen Gewinn sind nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar.
5.3 Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit und ohne Ankündigung, unbegründet und nach freiem Ermessen abzubrechen, zurückzuziehen, abzuändern oder – allenfalls auch bloß vorübergehend - auszusetzen.
6. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
6.1 Es besteht kein Gewährleistungsanspruch bei Mangelhaftigkeit des verlosten Gewinns.
7. Anwendbares Recht
7.1 Auf die vorliegenden Teilnahmebedingungen findet österreichisches Recht Anwendung.
8. Teilweise Unwirksamkeit und Änderungen
8.1 Sollte eine der vorliegenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
8.2 Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima-und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu ergänzen.
Stand: 13.05.2025
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft: www.bmluk.gv.at