Die Fördermaßnahme 73-01 „Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung“ des österreichischen GAP-Strategieplans führt zu einer Vielzahl ökonomischer, ökologischer und sozialer Verbesserungen auf landwirtschaftlichen Betrieben. Sie trägt unter anderem zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, der Einkommen und des Tierwohls bei, reduziert Umweltauswirkungen, optimiert Produktionsprozesse und verbessert die Lebens- und Arbeitsbedingungen am Betrieb. Da gerade Hofübernehmerinnen und Hofübernehmer häufig vor einem erhöhten Investitionsdruck stehen, werden diese in Österreich besonders unterstützt und erhalten bei vielen Investitionsvorhaben einen um 5 Prozent erhöhten Fördersatz. Von den mit dem neuen Impulsprogramm für die Landwirtschaft ab 2024 angehobenen anrechenbaren Gesamtkosten für manche Investitionsmaßnahmen profitieren sie damit besonders.
Wie sieht die Unterstützung aus?
Als Untergrenze gilt, dass mindestens 15.000 Euro investiert werden müssen (Ausnahme 10.000 Euro für Investitionen mit Umweltwirkungen)
Die förderbaren Obergrenzen werden unterhalb des Maximalbetrags je nach Standardoutput des Betriebs im Zieljahr der Investition abgestuft und belaufen sich in der GAP-Periode 2023-2027 pro Betrieb maximal auf:
Die Höhe des Zuschusses variiert dabei je nach Investitionsmaßnahme, wobei bei den meisten Maßnahmen ein um 5 % erhöhter Fördersatz für Junglandwirtinnen und Junglandwirte gilt:
Was sind die wichtigsten Voraussetzungen?
Wo bekomme ich noch mehr Infos und wie funktioniert die Beantragung?
Förderfähige Kosten
Zuschuss
Förderbetrag
bisher
400.000 Euro
35 %
140.000 Euro
400.000 Euro
40 %
160.000 Euro
Klaus
46 Jahre
Sarah
38 Jahre
Förderfähige Kosten
Zuschuss
Förderbetrag
NEU ab 2024
500.000 Euro
35 %
175.000 Euro
500.000 Euro
40 %
200.000 Euro
Besonders tierfreundliche Stallbauten (Schweine)
35 %
40 %
Fördergegenstand
Allgemeiner
Investitionszuschuss
Max. Fördersatz für Junglandwirte
Besonders tierfreundliche Stallbauten (Rinder- und Kälbermast, Putenhaltung)
30 %
35 %
Besonders tierfreundliche Stallbauten, andere Tierarten bzw. Haltungsformen
25 %
35 %
Stallbauten Basisstandard
20 %
25 %
Einstell-, Lager- und Wirtschaftsgebäude
25 %
35 %
Bauliche Investitionen in der Imkerei
30 %
35 %
Bauliche Investitionen in der Weinproduktion und -lagerung
25 %
30 %
Technisch fest verbundene Einrichtungen wie Melk- und Fütterungs- und Entmistungstechnik und sonstige technische Anlagen
20 %
25 %
Düngersammelanlagen (DAS) und Festmistlager (zusätzlicher Pauschalzuschlag zum Investitionszuschuss von 70 Euro/m2 Abdeckung bei Güllegruben)
20 %
25 %
Siloanlagen wie Gärfutterbehälter, Getreidesiloanlagen und sonstige Siloanlagen
20 %
25 %
Bauliche Maßnahmen im Gartenbau & technische Einrichtungen im Gartenbau
30 %
35 %
Erwerbsobstanlagen und Dauerkulturen sowie Schutzmaßnahmen im Obst- und Weinbau
30 %
35 %
Almgebäude und Alminfrastruktur
40 %
40 %
Beregnungs- und Bewässerungseinrichtungen (bauliche und technische Anlagen und Geräte)
40 %
40 %
Maßnahmen zur Verbesserung der Klima- und Umweltwirkung wie bodennahe Gülleausbringung inkl. Gülleverschlauchung und Separatoren, Reifendruckregelanlagen, Umrüstung von fossil betriebenen Motoren
40 %
40 %
Mobile Maschinen und Geräte der Innenwirtschaft wie Futtermischwagen, Futterschieber, Siloentnahmegeräte, Ballenabroller, Spaltenschieber, Gülleroboter, mobile Reinigungsanlagen, etc.
20 %
20 %
Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft wie selbstfahrende Bergbauernspezialmaschinen, Erntemaschinen, Pflanzenschutzgeräte und Direktsaatanbaugeräte, etc.
20 %
20 %
Ein vereinfachtes Beispiel aus der Praxis:
Sarah ist 38 Jahre alt und führt seit einem Jahr einen Betrieb, Hans ist 46 Jahre alt und führt seit 20 Jahren einen Betrieb. Beide wollen 700.000 Euro in einen besonders tierwohlfreundlichen Schweinestall investieren und erhalten nach Prüfung des Antrags den für sie maximal möglichen Zuschuss gewährt. Durch das neue Impulsprogramm für die Landwirtschaft ab 2024 profitieren beide!
Besonders tierfreundliche Stallbauten (Schweine)
Max.
Fördersatz für Junglandwirte
Besonders tierfreundliche Stall-bauten (Rinder- und Kälbermast, Putenhaltung)
Fördergegenstand
Besonders tierfreundliche Stallbauten, andere Tierarten bzw. Haltungsformen
35 %
(25 % allgemeiner Zuschuss)
35 %
(30 % allgemeiner Zuschuss)
40 %
(35 % allgemeiner Zuschuss)
Stallbauten Basisstandard
25 %
(20 % allgemeiner Zuschuss)
Bauliche Investitionen Imkerei
35 %
(30 % allgemeiner Zuschuss)
30 %
(25 % allgemeiner Zuschuss)
Bauliche Investitionen in der Weinproduktion und -lagerung
Technisch fest verbundene Einrichtungen wie Melk- und Fütterungs- und Entmistungstechnik und sonstige technische Anlagen
25 %
(20 % allgemeiner Zuschuss)
Düngersammelanlagen (DAS) und Festmistlager (zusätzlicher Pauschalzuschlag zum Investitionszuschuss von 70 Euro/m2 Abdeckung bei Güllegruben)
25 %
(20 % allgemeiner Zuschuss)
Siloanlagen wie Gärfutterbehälter, Getreidesiloanlagen und sonstige Siloanlagen
25 %
(20 % allgemeiner Zuschuss)
Bauliche Maßnahmen im Gartenbau & technische Einrichtungen im Gartenbau
35 %
(30 % allgemeiner Zuschuss)
Erwerbsobstanlagen und Dauerkulturen sowie Schutzmaßnahmen im Obst- und Weinbau
35 %
(30 % allgemeiner Zuschuss)
40 %
(40 % allgemeiner Zuschuss)
Almgebäude und Alminfrastruktur
Beregnungs- und Bewässerungseinrichtungen (bauliche und technische Anlagen und Geräte
40 %
(40 % allgemeiner Zuschuss)
Maßnahmen zur Verbesserung der Klima- und Umweltwirkung wie bodennahe Gülleausbringung inkl. Gülleverschlauchung und Separatoren, Reifendruckregelanlagen, Umrüstung von fossil betriebenen Motoren
40 %
(40 % allgemeiner Zuschuss)
Mobile Maschinen und Geräte der Innenwirtschaft wie Futtermischwagen, Futterschieber, Siloentnahmegeräte, Ballenabroller, Spaltenschieber, Gülleroboter, mobile Reinigungsanlagen, etc.
20 %
(20 % allgemeiner Zuschuss)
Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft wie selbstfahrende Bergbauernspezialmaschinen, Erntemaschinen, Pflanzenschutzgeräte, Direktsaatanbaugeräte, etc.
20 %
(20 % allgemeiner Zuschuss)
35 %
(25 % allgemeiner Zuschuss)
Einstell-, Lager und Wirtschaftsgebäude