Was ist das Ziel?

Die Fördermaßnahme 73-01 „Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung“ des österreichischen GAP-Strategieplans führt zu einer Vielzahl ökonomischer, ökologischer und sozialer Verbesserungen auf landwirtschaftlichen Betrieben. Sie trägt unter anderem zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, der Einkommen und des Tierwohls bei, reduziert Umweltauswirkungen, optimiert Produktionsprozesse und verbessert die Lebens- und Arbeitsbedingungen am Betrieb. Da gerade Hofübernehmerinnen und Hofübernehmer häufig vor einem erhöhten Investitionsdruck stehen, werden diese in Österreich besonders unterstützt und erhalten bei vielen Investitionsvorhaben einen um 5 Prozent erhöhten Fördersatz. Von den mit dem neuen Impulsprogramm für die Landwirtschaft ab 2024 angehobenen anrechenbaren Gesamtkosten für manche Investitionsmaßnahmen profitieren sie damit besonders.

Wie sieht die Unterstützung aus?

Als Untergrenze gilt, dass mindestens 15.000 Euro investiert werden müssen (Ausnahme 10.000 Euro für Investitionen mit Umweltwirkungen)

Die förderbaren Obergrenzen werden unterhalb des Maximalbetrags je nach Standardoutput des Betriebs im Zieljahr der Investition abgestuft und belaufen sich in der GAP-Periode 2023-2027 pro Betrieb maximal auf:

  • Allgemein: 400.000 Euro 
  • NEU ab 2024: auf 500.000 Euro erhöhte förderbare Obergrenze für 
    bestimmte Bereiche dank des „Impulsprogramms für die Landwirtschaft“:
    • Besonders tierfreundliche Stallbauten
    • Multiphasenfütterung Schweine
    • Beregnungs- und Bewässerungseinrichtungen
    • Güllebehandlung und Ausbringung
  • Agrargemeinschaften in der Almwirtschaft: EUR 600.000 unabhängig von der Höhe des Standardoutputs
  • Mehr-Stufen-Wirtschaft 
    • bei Erhöhung mit Investitionszuschuss aus Landesmitteln 800.000 Euro,
    • sonst 400.000 Euro
  • Gartenbau: 800.000 Euro

Die Höhe des Zuschusses variiert dabei je nach Investitionsmaßnahme, wobei bei den meisten Maßnahmen ein um 5 % erhöhter Fördersatz für Junglandwirtinnen und Junglandwirte gilt:

Was sind die wichtigsten Voraussetzungen?

  • Es müssen mindestens 3 Hektar förderfähige Fläche bewirtschaftet werden. Manche Betriebssparten wie etwa Garten-, Obst- oder Weinbaubetriebe, die weniger als 3 Hektar bewirtschaften, können stattdessen den Nachweis eines Einheitswertzuschlags erbringen.
  • Die Betriebsleiterin beziehungsweise der Betriebsleiter muss über eine Prüfung zur Facharbeiterin beziehungsweise zum Facharbeiter absolviert haben oder zumindest drei Jahre Berufserfahrung als Betriebsführerin beziehungsweise Betriebsführer oder als hauptberuflich beschäftigtes Familienmitglied verfügen.
  • Das Projekt muss wirtschaftlich und finanzierbar sein und der Betrieb muss ein positives landwirtschaftliches Einkommen sowie eine mittelfristig positive Kapitaldienstgrenze erwirtschaften.
  • Mit wenigen Ausnahmen (unter anderem für Maßnahmen zur Verbesserung der Klima- und Umweltwirkung) ist bei Investitionsvorhaben über 150.000 Euro ein Betriebs-konzept nachzuweisen.
  • Für den 5%-Zuschlag für Junglandwirtinnen und Junglandwirte muss die Investition innerhalb der ersten fünf Jahre ab Bewirtschaftungsbeginn getätigt und fertiggestellt werden. Gleiches gilt, wenn ein bestehender, noch nicht genehmigter Förderantrag von einer Junglandwirtin oder einem Junglandwirt übernommen wird.

Wo bekomme ich noch mehr Infos und wie funktioniert die Beantragung? 

  • Die Antragstellung erfolgt über die Digitale Förderplattform (DFP) der Agrarmarkt Austria.
  • Weitere Informationen findest du bei der Agrarmarkt Austria. Wähle auf der Website beim Reiter „Alle Förderbereiche“ „LE“ und beim Reiter „Bundesländer“ dein Heimatbundesland aus. Mit Klick auf „Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung“ bekommst du dann weitere Infos.  
  • Du kannst die Beantragung selbstständig machen oder dich sowohl bei Fragen vor der Antragstellung als auch bei der Antragstellung selbst und der Vervollständigung der Unterlagen an deine Landwirtschaftskammer wenden.

Förderfähige Kosten

Zuschuss

Förderbetrag

bisher

400.000 Euro

35 %

140.000 Euro

400.000 Euro

40 %

160.000 Euro

Klaus
46 Jahre

Sarah
38 Jahre

Förderfähige Kosten

Zuschuss

Förderbetrag

NEU ab 2024

500.000 Euro

35 %

175.000 Euro

500.000 Euro

40 %

200.000 Euro

NEU ab 2024: Erhöhung der Obergrenze 

Besonders tierfreundliche Stallbauten (Schweine)

35 %

40 %

Fördergegenstand

Allgemeiner
Investitionszuschuss

Max. Fördersatz für Junglandwirte

Besonders tierfreundliche Stallbauten (Rinder- und Kälbermast, Putenhaltung)

30 %

35 %

Besonders tierfreundliche Stallbauten, andere Tierarten bzw. Haltungsformen

25 %

35 %

Stallbauten Basisstandard

20 %

25 %

Einstell-, Lager- und Wirtschaftsgebäude

25 %

35 %

Bauliche Investitionen in der Imkerei

30 %

35 %

Bauliche Investitionen in der Weinproduktion und -lagerung 

25 %

30 %

Technisch fest verbundene Einrichtungen wie Melk- und Fütterungs- und Entmistungstechnik und sonstige technische Anlagen

20 %

25 %

Düngersammelanlagen (DAS) und Festmistlager (zusätzlicher Pauschalzuschlag zum Investitionszuschuss von 70 Euro/m2 Abdeckung bei Güllegruben)

20 %

25 %

Siloanlagen wie Gärfutterbehälter, Getreidesiloanlagen und sonstige Siloanlagen

20 %

25 %

Bauliche Maßnahmen im Gartenbau & technische Einrichtungen im Gartenbau

30 %

35 %

Erwerbsobstanlagen und Dauerkulturen sowie Schutzmaßnahmen im Obst- und Weinbau

30 %

35 %

Almgebäude und Alminfrastruktur

40 %

40 %

Beregnungs- und Bewässerungseinrichtungen (bauliche und technische Anlagen und Geräte)

40 %

40 %

Maßnahmen zur Verbesserung der Klima- und Umweltwirkung wie bodennahe Gülleausbringung inkl. Gülleverschlauchung und Separatoren, Reifendruckregelanlagen, Umrüstung von fossil betriebenen Motoren

40 %

40 %

Mobile Maschinen und Geräte der Innenwirtschaft wie Futtermischwagen, Futterschieber, Siloentnahmegeräte, Ballenabroller, Spaltenschieber, Gülleroboter, mobile Reinigungsanlagen, etc.

20 %

20 %

Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft wie selbstfahrende Bergbauernspezialmaschinen, Erntemaschinen, Pflanzenschutzgeräte und Direktsaatanbaugeräte, etc.

20 %

20 %

Ein vereinfachtes Beispiel aus der Praxis: 

Sarah ist 38 Jahre alt und führt seit einem Jahr einen Betrieb, Hans ist 46 Jahre alt und führt seit 20 Jahren einen Betrieb. Beide wollen 700.000 Euro in einen besonders tierwohlfreundlichen Schweinestall investieren und erhalten nach Prüfung des Antrags den für sie maximal möglichen Zuschuss gewährt. Durch das neue Impulsprogramm für die Landwirtschaft ab 2024 profitieren beide!

Besonders tierfreundliche Stallbauten (Schweine)

Max.
Fördersatz für Junglandwirte

Besonders tierfreundliche Stall-bauten (Rinder- und Kälbermast, Putenhaltung)

Fördergegenstand

Besonders tierfreundliche Stallbauten, andere Tierarten bzw. Haltungsformen

35 %

(25 % allgemeiner Zuschuss)

35 %

(30 % allgemeiner Zuschuss)

40 %

(35 % allgemeiner Zuschuss)

Stallbauten Basisstandard

25 %

(20 % allgemeiner Zuschuss)

Bauliche Investitionen Imkerei

35 %

(30 % allgemeiner Zuschuss)

30 %

(25 % allgemeiner Zuschuss)

Bauliche Investitionen in der Weinproduktion und -lagerung 

Technisch fest verbundene Einrichtungen wie Melk- und Fütterungs- und Entmistungstechnik und sonstige technische Anlagen

25 %

(20 % allgemeiner Zuschuss)

Düngersammelanlagen (DAS) und Festmistlager (zusätzlicher Pauschalzuschlag zum Investitionszuschuss von 70 Euro/m2 Abdeckung bei Güllegruben)

25 %

(20 % allgemeiner Zuschuss)

Siloanlagen wie Gärfutterbehälter, Getreidesiloanlagen und sonstige Siloanlagen

25 %

(20 % allgemeiner Zuschuss)

Bauliche Maßnahmen im Gartenbau & technische Einrichtungen im Gartenbau

35 %

(30 % allgemeiner Zuschuss)

Erwerbsobstanlagen und Dauerkulturen sowie Schutzmaßnahmen im Obst- und Weinbau

35 %

(30 % allgemeiner Zuschuss)

40 %

(40 % allgemeiner Zuschuss)

Almgebäude und Alminfrastruktur

Beregnungs- und Bewässerungseinrichtungen (bauliche und technische Anlagen und Geräte

40 %

(40 % allgemeiner Zuschuss)

Maßnahmen zur Verbesserung der Klima- und Umweltwirkung wie bodennahe Gülleausbringung inkl. Gülleverschlauchung und Separatoren, Reifendruckregelanlagen, Umrüstung von fossil betriebenen Motoren

40 %

(40 % allgemeiner Zuschuss)

Mobile Maschinen und Geräte der Innenwirtschaft wie Futtermischwagen, Futterschieber, Siloentnahmegeräte, Ballenabroller, Spaltenschieber, Gülleroboter, mobile Reinigungsanlagen, etc.

20 %

(20 % allgemeiner Zuschuss)

Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft wie selbstfahrende Bergbauernspezialmaschinen, Erntemaschinen, Pflanzenschutzgeräte, Direktsaatanbaugeräte, etc.

20 %

(20 % allgemeiner Zuschuss)

35 %

(25 % allgemeiner Zuschuss)

Einstell-, Lager und Wirtschaftsgebäude

Icon, welches ein Rind vor einem Stall zeigt

Erhöhte Investitionsförderung

für zukunftsweisende Vorhaben und Anschaffungen