Was ist das Ziel?

Die Niederlassungsprämie, vormals als Existenzgründungsbeihilfe bekannt, fördert aktiv den Generationenwechsel und spielt eine zentrale Rolle bei der Sicherung und Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Strukturen in Österreich. Mit den von der EU, dem Bund und den Ländern kofinanzierten Mitteln werden Junglandwirtinnen und Junglandwirte gezielt bei der oft anspruchsvollen Betriebsübernahme oder Neugründung unterstützt. Gleichzeitig werden gerade in jungen Jahren wichtige Anreize für den Erwerb einschlägiger beruflicher, schulischer oder universitärer Ausbildungen gegeben, um die Betriebe wirtschaftlich und strategisch auszurichten. Denn gut ausgebildete und unternehmerisch denkende Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter sind entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirtschaft.

Wie sieht die Unterstützung aus?

Die Niederlassungsprämie besteht neben der Basisprämie aus drei modularen Zuschlägen, welche die förderwerbende Person mit Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen zusätzlich erhält. So sind insgesamt bis zu 15.000 Euro Prämie möglich:

  • Basisprämie: 3.500 Euro
  • Zuschlag für Eigentumsübergang: 2.500 Euro
  • Zuschlag für höhere Ausbildung: 5.000 Euro
  • Zuschlag für gesamtbetriebliche Aufzeichnungen: 4.000 Euro

Was sind die wichtigsten Voraussetzungen?

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Basisprämie sind:

  • Mit Antragstellung ab 1.1.2024 dürfen Junglandwirtinnen und Junglandwirte im Jahr der Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit nicht älter als 40 Jahre alt sein. Ab der Bewirtschaftungsaufnahme ist ein Jahr Zeit, den Antrag zu stellen (man kann also über 41 sein). Es kann sich dabei um natürliche oder juristische Personen oder auch Personengemeinschaften handeln. 
  • Die förderwerbenden Personen müssen eine geeignete Prüfung zur Facharbeiterin beziehungsweise zum Facharbeiter oder einen einschlägigen anerkannten höheren Abschluss als Mindestqualifikation nachweisen können. Liegt der Nachweis der Mindestqualifikation nicht vor, so kann dieser bis spätestens zwei Jahre nach der ersten Niederlassung – oder in begründeten Ausnahmefällen längstens innerhalb von 3 Jahren ab erster Niederlassung – erbracht werden.
  • Es müssen mindestens 3 Hektar förderfähige Fläche bewirtschaftet werden. Für Betriebe des Garten- Feldgemüse, Obst- oder Weinbaues sowie der Bienenhaltung und des Hopfenanbaues, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht über die Fördervoraussetzung 3 Hektar landwirtschaftliche Fläche verfügen, müssen einen Einheitswert oder Einheitswertzuschlag vorlegen.
  • Es muss ein Betriebskonzept vorgelegt werden. Das Konzept kann selbständig entlang der Beilage 8 der Sonderrichtlinie ausgearbeitet werden oder es kann auf Unterstützung durch die Landwirtschaftskammern zurückgegriffen werden.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Zuschläge sind:

  • Für den Eigentumszuschlag muss innerhalb von 4 Jahren ab der ersten Niederlassung, jedoch spätestens bis 30.6.2029, das Eigentum am landwirtschaftlichen Betrieb, inkl. Betriebsstätte, nachgewiesen werden. Vom erforderlichen Eigentumsübergang ist eine Flächentoleranz von 10 %, höchstens 3 ha, ausgenommen. Der Eigentumszuschlag kann auch durch den Kauf eines Betriebs ausgelöst werden.
  • Für den Zuschlag für eine Prüfung zur Meisterin beziehungsweise zum Meister oder eine höhere land- und forstwirtschaftliche Ausbildung muss innerhalb von 4 Jahren ab der ersten Niederlassung, jedoch spätestens bis 30.6.2029, der Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zur Meisterin oder zum Meister oder einer einschlägig höheren land- und forstwirtschaftliche Ausbildung erbracht werden.
  • Für den Aufzeichnungs-Zuschlag müssen über 3 Jahre betriebliche Aufzeichnungen geführt werden. Der frühestmögliche Beginn der Aufzeichnungen ist das Wirtschafts- beziehungsweise Kalenderjahr, in dem die erste Niederlassung stattgefunden hat. Erforderlich ist das Aufzeichnen der Einnahmen, der Ausgaben und das Führen eines Anlageverzeichnisses, um die Abschreibungen ermitteln zu können.

Wo bekomme ich noch mehr Infos und wie funktioniert die Beantragung? 

  • Die Antragstellung erfolgt über die Digitale Förderplattform (DFP) der Agrarmarkt Austria.
  • Detaillierte und jeweils aktuell gültige Informationen findest du bei der Agrarmarkt Austria.
  • Du kannst die Beantragung selbstständig machen oder dich sowohl bei Fragen vor der Antragstellung als auch bei der Antragstellung selbst und der Vervollständigung der Unterlagen an die Landwirtschaftskammer wenden.

von 
3.500 bis zu 15.000 Euro Prämie

Niederlassungsprämie

für die erstmalige Übernahme eines Betriebs

Icon, welches eine Bäuerin vor einem Betrieb zeigt.