Was ist das Ziel?
Die ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte ist ein zentrales Element für die gezielte Unterstützung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten. Sie wird als Top-up auf die flächenbezogenen Direktzahlungen ausbezahlt und leistet einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Absicherung von jungen Betriebsführerinnen und Betriebsführern. Wenngleich die Mittel zu 100 % aus dem EU-Topf stammen, bleibt Österreich auch hier seinem Weg einer kleinstrukturierten und von Familienbetrieben geprägten Landwirtschaft treu: Im Gegensatz zu anderen EU-Staaten werden hierzulande die Mittel ausschließlich auf die ersten 40 Hektar verteilt. So stellen wir sicher, dass vor allem kleine und mittlere Betriebe gestärkt werden.
Wie sieht die Unterstützung aus?
- Die ergänzende Einkommensstützung wird bis maximal 40 Hektar förderfähige Fläche ausbezahlt.
- Sie beträgt dabei rund 66 Euro pro Hektar, wobei der konkrete Betrag jedes Jahr je nach Anzahl der teilnehmenden Betriebe und förderfähigen Hektare geringfügig variiert.
- Die jährliche Auszahlung erfolgt in den ersten 5 Jahren der Betriebsführung. Sie muss jedes Jahr im Rahmen des Mehrfachantrags aktiv beantragt werden.
Was sind die wichtigsten Voraussetzungen?
- Antragsberechtigt sind Junglandwirtinnen und Junglandwirte, die im Jahr der Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit nicht älter als 40 Jahre alt sind.
- Es kann sich dabei sowohl um natürliche als auch juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften oder Personenvereinigungen handeln.
- Die Antragsstellerinnen und Antragssteller müssen eine geeignete Prüfung zur Facharbeiterin beziehungsweise zum Facharbeiter oder einen einschlägigen höheren Abschluss als Mindestqualifikation nachweisen können (Abschluss spätestens zwei Jahre nach Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit Tätigkeit – oder in begründeten Ausnahmefällen längstens innerhalb von 3 Jahren ab Aufnahme der landwirtschaftliche Tätigkeit).
- Es müssen mindestens 1,5 Hektar förderfähige Fläche bewirtschaftet werden.
Wo bekomme ich noch mehr Infos und wie funktioniert die Beantragung?
- Die Antragstellung erfolgt jährlich im Rahmen des Mehrfachantrags (MFA):
- Kreuz bei „Basiszahlung inkl. Umverteilungszahlung“ und „Zahlung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte“ machen.
- Ein erstmaliger Antrag ist spätestens für das der Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit folgende Antragsjahr zu stellen (beispielsweise ist bei einer Betriebsaufnahme bis zum 31.12.2023 der Antrag zwingend für das Antragsjahr 2024 zu stellen).
- Weitere Infos und alle Regelungen und Voraussetzungen im Detail findest du im aktuell gültigen Merkblatt der AMA. Außerdem können dich die Bezirkslandwirtschafts- beziehungsweise Bezirksbauernkammern bei der Beantragung unterstützen und individuell beraten.