Mit der Zustimmung zu gegenständlichen Teilnahmebedingungen durch das aktive Setzen eines Häkchen sowie der Bekanntgabe der Mailadresse akzeptieren Sie gegenständliche Gewinnspielbedingungen.
1. Gewinnspiel „Bäuerin und stolz drauf“ des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
1.1 Das Gewinnspiel „Bäuerin und stolz drauf“ wird von der Plattform www.landwirtschaft.at umgesetzt und durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft veranstaltet.
1.2 Das Gewinnspiel ist in zwei Phasen aufgeteilt:
1.3 Die Teilnahme ist kostenlos, freiwillig und mit keiner Kaufverpflichtung verbunden.
1.4 Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Meta Platforms, Inc. und wird in keiner Weise von diesem gesponsert, unterstützt oder organisiert. Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Meta Platforms, Inc, sondern ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft.
1.5 Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Gewinnspiel stellen Meta Platforms, Inc. von jeglicher Haftung in Zusammenhang mit dem Gewinnspiel frei.
1.6 Eine Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt ausschließlich nach Maßgabe und auf Grundlage dieser Teilnahmebedingungen. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert die teilnehmende Person diese Teilnahmebedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Meta Platforms, Inc.
2. Teilnahme
2.1 Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die auf https://mitmachen.nachhaltigkeit.at/baeuerinnen einen Beitrag (Foto und Beschreibungstext) hochgeladen und ihre E-Mail-Adresse vollständig angeben sowie den gegenständlichen Teilnahmebedingungen durch aktives Setzen des entsprechenden Häkchens zugestimmt haben. Pro übermitteltem Formular (E-Mail-Adresse) und pro Haushalt (selbe Postanschrift) kann nur einmal an dem Gewinnspiel teilgenommen werden. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, die im selben Kalenderjahr bereits ein vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft veranstaltetes Gewinnspiel gewonnen haben, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft und deren Verwandte. Im Zweifel hat die teilnehmende Person ihre Teilnahmeberechtigung nachzuweisen.
2.2 Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen beziehungsweise bei absichtlichen oder unabsichtlichen Falschangaben bezüglich der Teilnahme- oder Gewinnvoraussetzungen behält sich das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft das Recht vor, entsprechende Personen vom Gewinnspiel auszuschließen. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
2.3 Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die teilnehmenden Personen ausdrücklich damit einverstanden, dass ihre Namen sowie alle weiteren von ihnen eingeschickten Inhalte (dazu zählen insbesondere, Name, Foto und Beschreibungstext der von ihnen nominierten Bäuerin - unabhängig davon, ob es sich um sie selbst oder eine dritte Person handelt) auf den Social Media Kanälen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft sowie für PR-Zwecke vom eben genannten Bundesministerium veröffentlicht werden dürfen. Darüber hinaus bestätigen die Teilnehmer:innen mit dem Einreichen (Hochladen) von Inhalten (Namen, Fotos sowie Texte) über die hierfür notwendigen Rechte an diesen Inhalten zu verfügen. Im Falle von Ansprüchen Dritter an diesen Inhalten (oder Teilen davon) ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft schad- und klaglos zu halten - es haftet die/der Teilnehmer:in.
3. Gewinnspielaufgabe
3.1 Für eine Teilnahme am Gewinnspiel muss bis zum 21. Juni 2026 eine Bäuerin mittels Erstellung eines Beitrags nominiert werden. Potentiell gewinnberechtigt ist jene Person, die der Beitrag zeigt, nicht jene Person, die ihn erstellt hat. Das richtige und vollständige Ausfüllen des jeweils vorgesehenen Formulars (Angabe der Mailadresse sowie in jedem Fall Zustimmung zu gegenständlichen Gewinnspielbedingungen) ist Grundvoraussetzung. Das Ziel ist, dass im Anschluss an die Teilnahmephase, während der Votingphase (siehe Punkt 1.2) möglichst viele Personen diesen Beitrag liken (das heißt für ihn abstimmten bzw. voten). Votes/Likes, die mittels automatisierter Eintragungen oder multipler E-Mail-Adressen wie trash-mail.com, mailinator etc. abgegeben werden, können nicht gezählt werden.
3.2 Pro Mailadresse und Haushalt kann nur einmal am Gewinnspiel teilgenommen werden. Dementsprechend werden mittels derselben Mailadresse mehrfach durchgeführte Abstimmungen bei der Gewinnermittlung gemäß 4. nur einmal berücksichtigt.
3.3 Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich (vgl. 1.2).
3.4 Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft trifft keine Gewähr oder Haftung für entgangene Gewinnchancen.
4. Gewinnermittlung
4.1 Der Anspruch auf den Gewinn besteht für jene Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die im Rahmen einer Vorauswahl unter allen gültigen Teilnahmen nach dem Zufallsprinzip ermittelt und per E-Mail verständigt werden. Die Verständigten erhalten die Möglichkeit, den Gewinn zu beanspruchen, wobei die Vergabe nach dem „First come, first serve“-Prinzip erfolgt: Ausschließlich die ersten drei Personen, die auf die Verständigungsmail reagieren, erhalten jeweils ein Ticket für die Reise. Von den 20 Beiträgen/Bäuerinnen, die am Ende der Votingphase (vgl. 1.2) die meisten Votes/Likes haben, werden nach dem Zufallsprinzip und unter Ausschluss der Öffentlichkeit 3 Beiträge/Bäuerinnen ermittelt, die als Gewinnerinnen hervorgehen. Kontaktiert werden sie über die Mailadresse, über welche ihr Beitrag erstellt wurde. Ab dem Zeitpunkt der Gewinnverständigung haben die Gewinnerinnen drei Werktage Zeit, um ihren Gewinn anzunehmen. Für eine erfolgreiche Gewinnannahme ist eine schriftliche Rückbestätigung per E-Mail an team@landwirtschaft.at erforderlich. In dieser Antwort ist zudem der volle Name der Gewinnerin, inklusive Postanschrift, bekannt zu geben. Erfolgt innerhalb von drei Kalendertagen keine ausreichende Anzahl an Rückmeldungen, werden die Ersteller:innen weiterer Beiträge, die unter den 20 Beiträgen mit den meisten Votes sind, nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und verständigt. Bei diesen "Ersatz-"Gewinnerinnen gilt bezüglich der Rückmeldung das „First come, first serve“-Prinzip.
4.2 Die erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten jener Personen, die nur den gegenständlichen Teilnahmebedingungen zugestimmt haben, werden ausschließlich zur Abwicklung des Gewinnspiels erhoben. Jene Personen, die darüber hinaus mittels freiwilligem Setzen des Häkchens den Bestimmungen zum Datenschutz und somit der Zusendung von Newslettern aktiv zugestimmt haben, werden außerdem vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft mit Informationen rund um einen nachhaltigen und regionalen Lebensstil am Laufenden gehalten. Eine Weitergabe von Daten an Dritte findet in keinem Fall statt. Die Einwilligung zur Nutzung der personenbezogenen Daten kann jederzeit durch eine E-Mail an team@landwirtschaft.at widerrufen werden. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist die teilnehmende Person verantwortlich.
5. Preise
5.1 Die gemäß 4.1 ermittelten Gewinnerinnen erhalten die Möglichkeit den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft im Herbst 2026 (genauer Termin wird noch ermittelt) zu einer Sitzung des Rates der Landwirtschaftsminister:innen der EU (AGRIFISH) nach Brüssel zu begleiten, an einem entsprechenden Rahmenprogramm teilzunehmen und so hautnah zu erleben, wie Landwirtschaftspolitik auf europäischer Ebene funktioniert.
5.2 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barablöse, jegliche Arten des Umtausches oder Alternativen zum angebotenen Gewinn sind nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar.
5.3 Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit und ohne Ankündigung, unbegründet und nach freiem Ermessen abzubrechen, zurückzuziehen, abzuändern oder – allenfalls auch bloß vorübergehend - auszusetzen.
6. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
6.1 Es besteht kein Gewährleistungsanspruch bei Mangelhaftigkeit des verlosten Gewinns.
7. Anwendbares Recht
7.1 Auf die vorliegenden Teilnahmebedingungen findet österreichisches Recht Anwendung.
8. Teilweise Unwirksamkeit und Änderungen
8.1 Sollte eine der vorliegenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
8.2 Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu ergänzen.
Stand: 29.05.2026
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft: www.bmluk.gv.at